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Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) in der Fassung vom 11. Februar 2008 in Verbindung mit der Satzung des Verbandes, in den zurzeit gültigen Fassungen, wird bekanntgemacht, dass der Wasser- und Bodenverband Großenbrode durch Beschluss des Verbandsausschusses vom 08.01.2020 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 mit deren Anlagen beschlossen hat.

Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan inkl. Anlagen in der Geschäftsstelle in 23758 Oldenburg, Heiligenhafener Chaussee 35a, zu den Geschäftszeiten, nehmen.

Oldenburg in Holstein, den 09.01.2020

Im Namen des Verbandsvorstehers:
gez. Sandra Hamer
Verwaltungsleitung
Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn

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