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Der Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist für die Abwicklung der Geschäfte der Verwaltung seiner Mitgliedsverbände zuständig.

Die Aufgabenerfüllung erfolgt gemäß SATZUNG und Weisung der Mitgliedsverbände.

Der Gewässer- und Landschaftsverband hat die folgenden Aufgaben:

1. Abwicklung der Geschäfte der Verwaltung seiner Mitgliedsverbände.

2. Die Aufgabenerfüllung gem. Satzung und Weisung der Mitgliedsverbände.

3. Ausbau einschließlich naturnahem am Rückbau und Unterhaltung von Gewässern.

4. Herstellung, Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung sowie Beseitigung von gemeinschaftlichen
Anlagen zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen.

5. Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des
Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts.

6. Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie
von Anlagen zur Be- und Entwässerung, sowie Gewinnung regenerativer Energien.

7. Maßnahmen zur Bewirtschaftung und zum Schutz des Grundwassers und der oberirdischen
Gewässer.

8. Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben.

9. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz und zur
Verbesserung des Naturhaushalts, der Gewässergüte, des Bodens und für die
Landschaftspflege.

10. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, besiedelten Gebieten und
Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz.

11. Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn die Geschäfte seiner Mitglieder zu führen,
insbesondere

• Mitgliederverzeichnisse und die Beitragsbücher aufzustellen und fortzuschreiben,

• Beiträge für die Mitgliedsverbände festzusetzen und einzuziehen,

• Anordnungen zu erlassen und Zwangsmaßnahmen anzuwenden,

• Widerspruchsbescheide zu erlassen,

• Beschlüsse der Mitgliedsverbände auszuführen,

• Gewässer- und Anlagenverzeichnisse fortzuschreiben,

• Gewässerpflegepläne aufzustellen und fortzuschreiben,

• Maßnahmen zur Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Bodenschutzes durchzuführen.

Der Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn hält das Personal und die Sachmittel für die Abwicklung seiner eigenen Verwaltungsgeschäfte und die seiner Mitgliedsverbände vor.

Ein Plan Maßstab 1:150.000 mit Darstellung der Mitgliedsverbände kann in der Geschäftsstelle eingesehen werde

Des Weiteren hält der Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn einen Betriebshof für die Erledigung der Aufgaben der Mitglieder gemäß. § 19 Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) vor.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Verband die Möglichkeit, sich der bestehenden Einrichtungen seiner Mitgliedsverbände zu bedienen.

Mitglieder des Gewässer- und Landschaftsverbandes Wagrien-Fehmarn sind die folgenden Verbände:

1. Wasser- und Bodenverband Oldenburg

2. Wasser- und Bodenverband Bliesdorf

3. Wasser- und Bodenverband Großenbrode

4. Deich- und Entwässerungsverband Klosterseeniederung

5. Wasser- und Bodenverband Cismar

6. Wasser- und Bodenverband Fehmarn Nord-Ost

7. Wasser- und Bodenverband Sulsdorf a.F.

8. Wasser- und Bodenverband Petersdorf a. F.

9. Wasser- und Bodenverband Teschendorf a.F.

10. Wasser- und Bodenverband Avendorf a. F.

Des Weiteren führt der Verband die Geschäfte für den Bearbeitungsgebietsverband Wagrien-Fehmarn.

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